Die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin umfasst die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen sowie die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen. Unsere Kurse im Umfang von 80 Stunden entsprechen dem Curriculum Notfallmedizin zur Erlangung der Zusatz-Weiterbildung entsprechend der Weiterbildungsordnung.
Der Kurs wird an verschiedenen Standorten im Kammergebiet Nordrhein angeboten.
Bitte beachten Sie auch unsere Kurse für Leitende Notärzte
Fortbildungsverpflichtung für Notärzte im Rettungsdienst
Das Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NW) legt fest, dass ärztliches und nichtärztliches Personal, das im Rettungsdienst eingesetzt wird, sich regelmäßig aufgabenbezogen fortbilden muss. Der Gesetzgeber hatte sich mit einer entsprechenden Novelle im Frühjahr 2015 dabei eine landeseinheitliche Umsetzung zum Ziel gesetzt. Umfang und Inhalte der Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen regeln qua Gesetz die beiden zuständigen Ärztekammern.
Notärzte müssen innerhalb eines Zweijahreszeitraums den Erwerb von 20 Fortbildungspunkten nachweisen. Der Nachweiszeitraum für Notärztinnen und Notärzte in Nordrhein-Westfalen läuft seit April 2016. Für den einzelnen Notarzt beginnt dabei die Frist mit Aufnahme der rettungsdienstlichen Tätigkeit. Weitere Informationen auf der Seite der Ärztekammer.
Die Nordrheinische Akademie bietet in der Fortbildungsreihe Notfallmanagement geeignete Kurse zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung für Notärzte an.
Praxisseminare für Notärzte des Gesundheitsamtes Düsseldorf
Das Gesundheitsamt Düsseldorf bietet mit Unterstützung der Nordrheinischen Akademie Praxisseminare für Notärzte als integrierte Kurse mit Selbststudienteil und Präsenztagen an.