Arbeitsschutz in Arztpraxen – das Unternehmermodell-AP
Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes in Arztpraxen durch die alternative, bedarfsorientierte Betreuung nach § 2 Absatz 4 DGUV Vorschrift 2 – kurz Unternehmermodell-Arztpraxen.
Ausführliche Informationen stellt die Ärztekammer Nordrhein bereit unter
Fachkundige-Stelle-Unternehmermodell
Im Rahmen dieser Betreuung werden Präsenzseminare und E-Learning-Module angeboten.
Weitere Hinweise zu den Fortbildungen finden Sie auf unserer
Sonderseite zum Unternehmermodell-Arztpraxen.
Beachten Sie bitte auch die
Informationsseite der Ärztekammer Nordrhein,